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Ob No-Deal-Brexit oder doch noch ein Abkommen – für die Planung von Flugreisen hängt Einiges davon ab. Zum Beispiel bei der Wahl der Fluggesellschaft.
Wenn Sie mit Ryanair oder Easyjet planen
Brexit hin oder her – London ist eines der weltweit beliebtesten Ziele für Städtereisen! Aber was ist in Zeiten des Brexit zu beachten, wenn man beabsichtigt, einen Flug nach Großbritannien zu buchen?.
Wer einen Flug bei Ryanair oder Easyjet bucht, muss sich keine grauen Haare wachsen lassen, denn Ryanair ist eine irische Fluggesellschaft und die für die europäischen Länder zuständige Tochtergesellschaft von Easyjet hat ihren Sitz in Österreich. Damit bleiben dem Fluggast zumindest bei diesen beiden Fluggesellschaften die Entschädigungsansprüche, welche bei stornierten oder erheblich verspäteten Flügen von der Airline zu bezahlen sind, erhalten.
Wenn Sie mir britischen Airlines planen
Für Flüge mit britischen Fluggesellschaften bleibt abzuwarten, ob sich Briten und Rest-Europa bis zum 31.01.2020 auf einen „Deal“ verständigen können.
Wenn das nicht der Fall ist, es also zu einem harten Brexit kommt, dann dürften die Europäischen Standards und Ansprüche nicht mehr gelten.
Einigen sich hingegen die Briten und die EU auf ein Abkommen, dann ändert sich für Flugreisende im kommenden Jahr erst mal nichts. Denn bis zum Ende des Jahres 2020 gilt dann der „Status Quo“ weiter, damit während dieser Zeit ein vernünftiges Abkommen ausgehandelt werden kann. In der Folgezeit wird es zwischen Großbritannien und der EU wohl inhaltlich vergleichbare Regelungen geben, wie sie jetzt mit der Schweiz und mit Norwegen (beide gehören ebenfalls nicht zur EU) bestehen.
Eine Einigung wäre also auch im Sinne unzähliger Flugpassagiere!
Fragen dazu beantwortet gerne die Autorin Rechtsanwältin Johanna Steinle in der überregional tätigen Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschlandfon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
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Anwalt Reiserecht über Reiseplanung in Zeiten des Brexit
veröffentlicht am 30. November 2019 in der Rubrik Allgemein
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