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Der digitale Nachlass betrifft uns alle. Wer seine Daten im Internet nicht ungewollt vererben möchte, sollte rechtzeitig vorsorgen – mit klaren Regelungen und sicheren Zugangslösungen.
Wer stirbt, hinterlässt nicht nur materielle Werte, sondern auch eine digitale Welt – oft mit weitreichenden Folgen. Denn der virtuelle Nachlass umfasst heute weit mehr als nur ein Facebook-Profil oder ein paar E-Mails. Onlinebanking, Cloud-Dienste, Software-Abos, digitale Vermögenswerte oder auch hochsensible Daten sind meist passwortgeschützt – aber dennoch erbrechtlich relevant.Dabei ist der digitale Nachlass gesetzlich bislang kaum geregelt. Nur vereinzelt gibt es Rechtsprechung, etwa das viel beachtete Urteil des Kammergerichts Berlin, das Eltern den Zugang zum Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter verwehrte – mit der Begründung, dass die höchstpersönliche Kommunikation nicht automatisch auf die Erben übergeht.
Grundsätzlich gilt zwar: Daten sind vererblich. Doch was die Erben mit diesen Daten tun dürfen oder sollen, das liegt im Ermessen des Erblassers – sofern er dies überhaupt geregelt hat. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken zu machen, was nach dem Tod mit digitalen Inhalten passieren soll.
Was können Sie tun?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den digitalen Nachlass zu regeln – abhängig vom individuellen Sicherheitsbedürfnis und den persönlichen Wünschen:
o Analoge Zugangsdatenliste – Einfach, aber riskant. Eine Liste mit Passwörtern kann in der Vorsorgemappe abgelegt oder im Bankschließfach sicher verwahrt werden.
o Verschlüsselte Datenspeicherung – Zugangsdaten werden auf einem USB-Stick oder einer Festplatte gespeichert und verschlüsselt. Wichtig: Hinweise auf Ort und Masterpasswort müssen auffindbar sein.
o Bestellung eines Testamentsvollstreckers – Wer verhindern will, dass die eigenen Daten in die Hände der Familie gelangen, kann einen Testamentsvollstrecker ausschließlich für den digitalen Nachlass benennen.
o Interne Plattformlösungen – Einige Anbieter wie Facebook, Instagram oder Google bieten inzwischen die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten festzulegen, was mit dem Account im Todesfall geschieht.
o Kommerzielle Anbieter – Es gibt mittlerweile Unternehmen, die sich auf digitalen Nachlass spezialisiert haben. Sie bieten Services wie Zugangsdatenverwaltung, Gedenkprofile oder digitale Abschiedsbotschaften. Dabei ist allerdings stets die Datensicherheit und Langzeitverfügbarkeit kritisch zu hinterfragen.Fazit:
Der digitale Nachlass ist längst ein relevanter Bestandteil der Nachlassplanung – emotional, praktisch und rechtlich. Ob Sie eine Liste anlegen, digitale Botschaften hinterlassen oder einfach nur sicherstellen möchten, dass niemand Zugriff auf bestimmte Daten erhält: Wichtig ist, dass Sie überhaupt handeln. Denn auch im digitalen Bereich gilt – keine Regelung ist auch eine Regelung. Und leider oft keine gute.Weitere Informationen zur rechtlichen Vorsorge und zu regelmäßigen kostenlosen Infoveranstaltungen finden Sie auf der Homepage:
www.in-ruhe-gehen.deVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschlandfon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.deRechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.
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Wilmersdorfer Straße 1
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email : info@van-luijn.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Digitaler Nachlass – So regeln Sie Ihr virtuelles Erbe rechtssicher und nach Ihren persönlichen Wünschen
veröffentlicht am 15. April 2026 in der Rubrik Allgemein
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