• Ergänzend zur Beihilfe optimal abgesichert mit der LVM

    BildDie sogenannte Beihilfe, welche gezahlt wird, wenn ein Krankheitsfall bei Beamten/Beamtinnen eintritt, übernimmt nur einen Teil der Krankheitskosten. Für die restlich entstandenen Kosten bedarf es dann einer privaten Krankenversicherung, welche diese Kosten übernimmt. Die LVM Versicherung mit Sitz in Münster bietet hier einen maßgeschneiderten Krankenversicherungsschutz – für Beamte/Beamtinnen, Beamtenanwärter/Beamtenanwärterinnen und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen.

    Der ambulante, der stationäre und der zahnärztliche Bereich bilden die Basis für eine Grundversicherung des LVM-Versicherungsschutzes für Beamte/Beamtinnen. Sie deckt zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten ab. „Darüber hinaus kann der Kunde ganz nach seinem persönlichen Bedarf verschiedene Ergänzungstarife hinzuwählen“, erläutert LVM-Vertrauensmann John Pierre Galrao, der in der Hansestadt Bremen direkt an der Schlachte eine Versicherungsagentur betreibt. Mithilfe dieser LVM-Ergänzungstarife ist es sehr gut machbar, die teils beachtlichen und nicht beihilfefähigen Kosten zu decken. Beispielsweise für Sehhilfen oder teuren Zahnersatz.

    Besonders profitieren tun junge Berufsstartende und beihilfeberechtigte Studierende. Diese zahlen für den LVM-Krankenversicherungsschutz besonders niedrige Beiträge. „Sie erhalten dabei aber die gleichen umfassenden Leistungen wie nach ihrer Ausbildung“, betont der Bremer Agenturinhaber.

    Falls diese Konditionen Ihr Interesse geweckt haben sollte, berät Sie John Pierre Galrao in seiner Versicherungsagentur in der Martinistraße gerne.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    LVM Versicherung
    Herr John Pierre Galrao
    Martinistr. 24
    28195 Bremen
    Deutschland

    fon ..: 042133004880
    web ..: http://www.galrao.lvm.de
    email : info@galrao.lvm.de

    Pressekontakt:

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    Herr John Pierre Galrao
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    Der perfekte Zusatz für Beamte/Beamtinnen

    veröffentlicht am 20. Juli 2023 in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde auf diesem Blog 41 x angesehen • Artikel-ID: 150739

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