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„Es ist wichtig vor dem Hintergrund der EU-NIS2-Richtlinie bei den IT-Schulungen zu beachten, dass die Teilnehmenden individuelle Zugänge und Zertifikate erhalten.“
Einführung und Zweck der der EU-NIS2-Richtlinie:
Die EU-NIS2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 offiziell verabschiedet und trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Sie ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie (Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen), die 2016 in Kraft trat. Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Deutschland hat im Zuge der Umsetzung der EU-NIS2-Richtlinie bereits bedeutende Schritte unternommen.
Die Bundesregierung hat im Juli 2023 einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Dieser wurde im Juli 2024 durch das Bundeskabinett verabschiedet, allerdings steht der endgültige Beschluss des Deutschen Bundestages noch aus. Das Gesetz wird voraussichtlich in den kommenden Monaten in Kraft treten und soll die Vorgaben der EU-NIS2-Richtlinie in nationales Recht überführen. Es ist also wichtig, sich in den Unternehmen mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.
Die EU-NIS2-Richtlinie hat das Ziel, die Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union zu verbessern und kritische Infrastrukturen besser gegen Cyberangriffe und andere Sicherheitsbedrohungen zu schützen. Sie reagiert auf die zunehmenden Herausforderungen durch Cyberkriminalität und die immer komplexer werdenden Bedrohungen für die Netz- und Informationssicherheit. Dabei liegt der Fokus auf:
Erhöhung der Cybersicherheitsresilienz: Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen und Organisationen, die in kritischen Sektoren tätig sind, ihre Netzwerke und Informationssysteme sicher gestalten und betreiben.
Ausweitung der Sektoren: Im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie umfasst NIS2 eine größere Anzahl von Sektoren und Unternehmen, die als „wesentliche und wichtige Akteure“ gelten. Dazu gehören jetzt auch der öffentliche Sektor, die Verwaltung von öffentlichen digitalen Diensten, das Gesundheitswesen und viele mehr.
Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen, die von der Richtlinie betroffen sind, müssen umfassende Cybersicherheitsmaßnahmen ergreifen, einschließlich der Überwachung und Meldung von Sicherheitsvorfällen, des Schutzes vor Cyberangriffen und der Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen.
Meldepflichten: Unternehmen und Organisationen müssen schwerwiegende Cybervorfälle innerhalb von 24 Stunden an die zuständige nationale Behörde melden. Diese Meldepflicht soll eine schnelle Reaktion und Schadensminderung ermöglichen.
Sanktionen bei Verstößen: Die Richtlinie sieht klare Sanktionen für Unternehmen vor, die die Anforderungen nicht einhalten. Dies schließt empfindliche Geldstrafen ein, die im Extremfall mehrere Millionen Euro betragen können.
Verstärkte Zusammenarbeit auf EU-Ebene: Die Richtlinie fördert die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU, um gemeinsame Bedrohungen zu bewältigen und die Cybersicherheitskapazitäten zu stärken. Dies umfasst die Schaffung von Netzwerken und Strukturen für den Informationsaustausch zwischen den Ländern.
Insgesamt ist die EU-NIS2-Richtlinie eine Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und die damit einhergehenden Sicherheitsrisiken, die vor allem kritische Infrastrukturen betreffen. Ziel ist es, den Schutz der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor Cyberangriffen zu verbessern und gleichzeitig den reibungslosen Betrieb von wesentlichen Diensten und Infrastrukturen zu gewährleisten.
Auswirkungen auf IT-Schulungen:
In unseren E-Learning Anwendungen ist es wichtig, dass die Teilnehmenden die verschiedenen Lektionen individuell durchführen und auch die Wissensabfragen eigenständig und individuell durchführen. Somit erhält auch jeder Teilnehmende ein individuelles Abschlusszertifikat.
Mit der Einführung der EU-NIS2-Richtlinie ist der Schutz von Netzwerken und Informationssystemen deutlich verschärft worden, und die Anforderung an eine persönliche Authentifizierung und Nachverfolgbarkeit ist gestiegen.
Eine individuelle Schulung und Zertifizierung in IT-Sicherheitsmaßnahmen trägt dazu bei, dass jeder Mitarbeiter persönlich für seine IT-Sicherheit geschult wird und im Ernstfall individuell haftbar gemacht werden kann. Das könnte nicht nur die Compliance erhöhen, sondern auch das Verantwortungsbewusstsein jedes Mitarbeiters im Umgang mit IT-Sicherheitsrichtlinien stärken.
Fazit:
Compliance ist für Unternehmen unverzichtbar, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren und die Integrität und Reputation zu wahren. Es ist wichtig für die Führungsebene regelmäßige individuelle Schulungen durchführen zu lassen, um ein Organisationsverschulden zu vermeiden.
Dieser Artikel über die EU-NIS2-Richtlinie und die Auswirkung in Unternehmen zeigt nochmal, dass gerade bei IT-Schulungen individuelle Schulungen und Zugänge extrem wichtig sind.
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Die EU-NIS2-Richtlinie und die Auswirkung in Unternehmen
veröffentlicht am 6. Oktober 2024 in der Rubrik Allgemein
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