• Bildmaterial zeigte Gesetzesbrüche

    Bild2022 veröffentlichte die Tierrechtsorganisation ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) erschreckendes Bildmaterial aus einem Betrieb in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Das Bildmaterial zeigte, dass kranke und verletzte Tiere nicht behandelt worden sind. Die Bilder lösten einen bundesweiten Skandal aus und führten zu einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilt den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Zusätzlich kam es zu einer weiteren Verurteilung, denn der Landwirt wurde auch vom zuständigen Veterinäramt in Hameln angezeigt. Das Amtsgericht Hameln verurteilte den Landwirt zu neun Monaten auf Bewährung und zur Zahlung der Gerichtskosten von rund 50.000 Euro. „Wir sind zufrieden mit dem Urteil und würden uns wünschen, dass auch andere Gerichte so konsequent durchgreifen würden“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V. Das Veterinäramt hat zudem ein Tierhalteverbot ausgesprochen, wogegen der Landwirt aber juristisch vorgegangen ist. Westfleisch und auch die Initiative Tierwohl hatten die Zusammenarbeit mit dem Schweinemäster auf Grund der Bilder beendet. Weitere Informationen hier.

    Im September 2022 veröffentlichte ANINOVA (damals noch unter dem Namen Deutsches Tierschutzbüro) aus insgesamt sieben Westfleisch-Zulieferbetrieben erschreckendes Video- und Fotomaterial. In allen dokumentierten Betrieben wurden Schweine gequält, teilweise auch von den Mitarbeitenden misshandelt. Bei Westfleisch handelt es sich um einen der größten Fleischproduzenten in Deutschland mit eigenen Schlachthöfen. Einer der betroffenen Mastbetriebe liegt in Hessisch Oldendorf (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen). Mehrfach wurden Tierquälerei und Misshandlungen von Schweinen dokumentiert. In dem Vorzeigebetrieb wurden rund 850 Mastschweine gehalten.

    Damals präsentierte Westfleisch den Betrieb noch auf der firmeneigenen Website. Der Landwirt lachte in die Kamera, im Hintergrund war ein idyllischer Hof mit kleinen Stallungen zu sehen. Die Mastanlage wurde als familiengeführt und mit dem Image vom „Bauern von nebenan“ dargestellt. „Die PR-Fotos und der Eintrag auf der Westfleisch-Website wurden allerdings recht schnell offline genommen, als wir das Bildmaterial aus dem Stall veröffentlicht haben“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.

    Die Bauernhofidylle sucht man zudem vergeblich auf den Undercover Aufnahmen von ANINOVA. Ein Schwein fiel auf dem Videomaterial besonders auf, da es einen blutigen Ringelschwanz hat. Eine tierärztliche Behandlung erfolgte nicht. Doch das war kein Einzelfall, gleich dutzende kranke und verletzte Tiere waren auf den Bildaufnahmen zu sehen. Weitere, versteckte Kameras, die im Stall montiert waren, filmten, wie der Landwirt diese kranken Tiere nicht behandelte, sondern einfach an ihnen vorbeiging. Später zeigen die Aufnahmen, wie der Landwirt die Tiere unter illegalem Einsatz von Elektroschockern auf den Westfleisch-Tiertransporter getrieben hat. „Die Bilder haben mich damals sprachlos gemacht“, erinnert sich Peifer.

    Die Tierrechtsorganisation hat eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erstattet (AZ 1106 Js 25990/22). Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verurteilte das Amtsgericht Hameln den Landwirt zu 160 Tagessätzen à 230 Euro (36.800 Euro), damit gilt der Landwirt als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro zahlen. Damit aber nicht genug, auf Grund einer weiteren Strafanzeige, die das Veterinäramt Hameln erstattet hatte, wurde vor dem Amtsgericht Hameln erneut verhandelt. Der Landwirt hat Auflagen des Amts nicht eingehalten und Schweinen weiterhin erheblich Leiden und Schmerzen zugefügt. Auf Grund der Wiederholungstat hat das Amtsgericht den Schweinemäster zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall musst der Landwirt die Gerichtkosten von rund 50.000 Euro zahlen. „Dieser Schweinemäster sollte keine Tiere mehr halten“, so Peifer.

    Nach dem ersten Urteil reagierte auch QS und sperrte den Betrieb für den Verkauf von Fleischprodukten in deutschen Supermärkten. Auch die Initiative Tierwohl reagierte und entzog dem Landwirt das Siegel. Bereits im letzten Jahr hatte Westfleisch die Zusammenarbeit mit dem Landwirt beendet. Das Veterinäramt hatte auch ein Tierhalteverbot gegen den Landwirt verhängt, gegen dieses ist er allerdings juristisch vorgegangen. Dies hat zur Folge, dass das Verbot zunächst keine Wirkung zeigt. Das Verwaltungsgericht Hannover prüft derzeit den Sachverhalt.

    Als eine Art Rache hat der Schweinmäster Jan Peifer u.a. wegen Hausfriedensbruch angezeigt. „Ich kenne das schon. Bei fast jeder Aufdeckung kommt eine Anzeige, doch am Ende werden die immer eingestellt“, so Peifer.
    Abschließend verweist Jan Peifer darauf, dass diese Verurteilung nur auf die Aktivitäten des Vereins ANINOVA zurückzuführen sind. „Ohne uns hätte niemand von diesem Skandal mitbekommen. Die staatlichen Kontrollen in Deutschland versagen komplett. Tiere kann man letztlich nur schützen, wenn wir sie nicht essen“, so Peifer. Laut Auskunft der Bundesregierung wird durchschnittlich nur alle 17 Jahren eine Mastanlage in Deutschland kontrolliert, in Niedersachsen durchschnittlich sogar nur alle 21 Jahre.
    Bildmaterial kann angefordert werden.

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    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
    Herr Jan Peifer
    An der Autobahn 23
    53757 Sankt Augustin
    Deutschland

    fon ..: 02241-261549-2
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    email : Presse@aninova.org

    Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

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    Ehemaliger Westfleisch Schweinemäster wegen Tierquälerei zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt

    veröffentlicht am 9. Oktober 2024 in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde auf diesem Blog 33 x angesehen • Artikel-ID: 163295

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