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Bis 2026: Steuerfreie Schenkungen in Frankreich nutzen! Jetzt Vermögen an Kinder und Enkel übertragen und 100.000 EUR Extra-Freibetrag sichern.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L. mit Büros in Hamburg und Südfrankreich (www.schwarzkopf-law.com) weist auf folgende interessante Möglichkeit hin:Französische Familien, aber auch Deutsche, die in Frankreich Steuern zahlen müssen, z.B. wegen ihrer Immobilien) haben aktuell die einmalige Chance, Vermögen steueroptimiert an Kinder und Enkel weiterzugeben. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt ein zusätzlicher Schenkungsfreibetrag von 100.000 Euro, der parallel zu den bestehenden Freibeträgen genutzt werden kann. Mit einer durchdachten Planung lassen sich so bis zu 300.000 Euro steuerfrei übertragen – bei gemeinsamer Schenkung durch Ehepaare sogar noch deutlich mehr.
Einmalige Chance für steuerfreie Geldschenkungen
Der neue Freibetrag gilt ausschließlich für Geldschenkungen wie Überweisungen, Bargeld oder Bankguthaben. Sachgeschenke wie Immobilien, Schmuck oder Wertpapiere sind nicht begünstigt.
Wichtig: Das Geld muss innerhalb von sechs Monaten verwendet werden, z. B. für
* den Kauf oder Bau einer neuen Immobilie,
* oder die energetische Sanierung des Hauptwohnsitzes.Das Finanzamt verlangt entsprechende Nachweise wie Kaufverträge, Überweisungen oder Rechnungen.
Wer kann profitieren?
* Begünstigte Personen: Kinder, Enkel, Urenkel – unter bestimmten Bedingungen auch Neffen und Nichten
* Bedingung: Schenkende müssen unter 80 Jahre alt seinFreibeträge optimal kombinieren
Der neue Freibetrag von 100.000 EUR kommt zusätzlich zu bestehenden Steuerfreibeträgen:
* 100.000 EUR klassischer Schenkungsfreibetrag
* 31.865 EUR steuerfreie FamilienspendeBeispiel 1 – Enkelkind:
100.000 EUR (neuer Freibetrag)* 100.000 EUR (klassischer Freibetrag)
* 31.865 EUR (Familienspende)
= 231.865 EUR steuerfreiBeispiel 2 – Ehepaar schenkt gemeinsam:
Jeder Großelternteil kann alle Freibeträge nutzen
-> bis zu 463.730 EUR steuerfrei möglichPraxistipps für steuerfreie Schenkungen
* Dokumentation sichern: Schenkungsvertrag, Überweisungen und Rechnungen sorgfältig archivieren
* Fristen beachten: Die 6-Monatsfrist startet mit der Schenkung – frühzeitig handeln
* Beratung nutzen: Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf hilft, steuerliche Vorteile voll auszuschöpfenFazit:
Der zusätzliche Schenkungsfreibetrag bis Ende 2026 ermöglicht es Familien, größere Geldbeträge steuerfrei an die nächste Generation zu übertragen. Wer jetzt plant, kann die Schenkungssteuer minimieren und Vermögen clever weitergeben.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Herr Henning Schwarzkopf
Caprivistrasse 33
22587 Hamburg
Deutschlandfon ..: +49 40 32 43 33
web ..: https://www.schwarzkopf-law.com
email : schwarzkopf@schwarzkopf-law.comRechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., ist seit vielen Jahren sowohl in Hamburg als auch in Südfrankreich als Rechtsanwalt tätig. Er berät Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen rechtlichen Belangen rund um das deutsch-französische Recht und unterstützt sie bei allen damit verbundenen juristischen und praktischen Fragestellungen.
Vor Ort greift er auf ein breit aufgestelltes Netzwerk hochqualifizierter Fachleute und Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen zurück. Dank seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und seiner langjährigen Präsenz in Südfrankreich verfügt er über umfassende grenzüberschreitende Erfahrung und berät seine Mandanten individuell, lösungsorientiert und kompetent.
Seine Kanzlei steht für Transparenz, gründliche rechtliche Analyse, Effizienz und Zuverlässigkeit.Pressekontakt:
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Herr Henning Schwarzkopf
Caprivistrasse 33
22587 Hamburgfon ..: +49 40 32 43 33
email : schwarzkopf@schwarzkopf-law.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Frankreich: Bis Ende 2026 gilt ein zusätzlicher Freibetrag der Schenkungssteuer von 100.000 EUR.
veröffentlicht am 1. August 2025 in der Rubrik Allgemein
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