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Ein sicheres internes Meldesystem zum Schutz vor Missständen wird zur Pflicht! Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Am 02. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, das den Schutz von Whistleblowern in Deutschland grundlegend stärkt. Für viele Unternehmen bringt dieses Gesetz neue Herausforderungen mit sich, die jetzt zeitnah umgesetzt werden müssen. Aber was bedeutet das genau?
Wer ist betroffen?
Das HinSchG betrifft alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Diese sind verpflichtet, ein sicheres und vertrauliches internes Meldesystem einzurichten, über das Mitarbeiter, Geschäftspartner oder andere Hinweisgeber Missstände, wie Verstöße gegen Gesetze oder ethische Richtlinien melden können.Schutz für Hinweisgeber:
Das zentrale Ziel des Gesetzes ist der Schutz der sogenannten Whistleblower vor negativen Konsequenzen, wie z. B. Kündigungen oder Diskriminierung. Um dies zu gewährleisten, müssen Meldesysteme so gestaltet sein, dass Hinweisgeber anonym bleiben können und ihre Hinweise diskret behandelt werden.Was müssen Unternehmen tun?
o Interne Meldestellen einrichten: Unternehmen müssen entweder selbst ein Meldesystem aufbauen oder externe Dienstleister beauftragen.
o Fristen einhalten: Eingehende Hinweise müssen zeitnah bearbeitet werden und Hinweisgeber haben das Recht, innerhalb eines festgelegten Zeitraums Rückmeldung zu erhalten.
o Sanktionen vermeiden: Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, riskieren hohe Geldstrafen und einen Vertrauensverlust sowohl bei Mitarbeitern als auch Geschäftspartnern.Warum ist das wichtig?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine große Chance für Unternehmen. Es fördert Transparenz, stärkt das Vertrauen innerhalb des Unternehmens und zeigt Mitarbeitern, dass Missstände ernst genommen werden. Langfristig trägt dies zu einer offenen Unternehmenskultur bei, die Risiken frühzeitig aufdeckt und Reputationsschäden vorbeugt.Für Unternehmen, die sich nicht sicher sind, wie sie die neuen Anforderungen umsetzen sollen, gibt es jetzt Seminare und Schulungen, die den Weg durch die neuen Regelungen weisen. Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Datenschutz, Personal und Informationssicherheit können hier wertvolle Unterstützung erhalten.
Zeit zu handeln! Unternehmen, die die Anforderungen noch nicht erfüllt haben, sollten schnell reagieren, um nicht hinterherzuhinken. Ein strukturiertes und sicheres Hinweisgebersystem ist ein wichtiger Schritt, um sowohl rechtlich auf der sicheren Seite zu sein als auch das Vertrauen innerhalb der Belegschaft zu stärken.
Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH bietet praxisorientierte Weiterbildungen deutschlandweit zum Hinweisgeberschutzgesetz an. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.tuev-seminare.de/hinweisgeberschutzgesetz-praktische-umsetzung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
Frau Carolin Gerwert
Am TÜV 1
66280 Sulzbach/Saar
Deutschlandfon ..: 06897506531
web ..: https://www.tuev-seminare.de/
email : carolin.gerwert@tuev-seminare.deDie TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH ist Teil der TÜV Saarland Unternehmensgruppe und als spezialisierter Dienstleister im Seminargeschäft tätig. Unter Wahrung der Werte Sicherheit, Integrität und Neutralität sowie den Interessen der Stakeholder (Gesellschaft, Gesellschafter, Kunden und Dozenten) entwickelt die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH innovative Konzepte für Seminare, Inhouse-Schulungen, Fachtagungen und Webinare, die zügig, qualitativ hochwertig und kundenorientiert umgesetzt werden und den höchsten Standards entsprechen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Vermittlung praxisnaher Inhalte, der Beachtung individueller Kundenbedürfnisse und der Auswahl der zur Marke TÜV passenden (technisch orientierten) Themen.
Pressekontakt:
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Frau Carolin Gerwert
Am TÜV 1
66280 Sulzbach/Saarfon ..: 06897506531
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email : carolin.gerwert@tuev-seminare.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen jetzt beachten müssen! – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
veröffentlicht am 28. November 2024 in der Rubrik Allgemein
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