• (Norderstedt, Mai 2024) Die bundesweit für alle Wohneinheiten geltende Rauchwarnmelderpflicht geht mit einer Begrenzung der Betriebsdauer einher.

    BildGemäß DIN 14676 müssen die Geräte ungeachtet ihres technischen Zustands regelmäßig nach zehn Jahren gegen neue Systeme ausgetauscht werden. Dem sukzessiven Inkrafttreten der Vorschriften auf Länderebene entsprechend, beginnt der Reigen per 1. Januar 2025 für Bestandsbauten in Baden-Württemberg und Hessen. Damit bietet sich zugleich die Gelegenheit zum Einstieg in zeitgemäße Smart Building Services, wie sie von Objektus angeboten werden.

    Damit Rauchwarnmelder einwandfrei funktionieren, unterstützt die Objektus GmbH Eigentümer und Vermieter bei der Installation und Wartung der Geräte: „Wir setzen die Rauchwarnmelderpflicht exakt nach den gültigen Landesbauordnungen um und garantieren so, dass unsere Kunden rechtlich auf der sicheren Seite sind. Haftungsrisiken, sollte im schlimmsten Fall doch einmal was passieren, werden vermieden“, erklärt Thomas Stumpf (Vertriebsleiter von der Objektus GmbH). Eigentümer und Vermieter profitieren dabei von einer komfortablen Komplettlösung: „Wir liefern Rauchwarnmelder mit den neusten Technologien, übernehmen die Montage und Wartung. Liegen Störungen oder Fehlalarme vor, stehen wir rund um die Uhr über unseren Notdienst bereit.“

    Deutschlandweit betreut Objektus als Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung mehr als 1,3 Millionen Rauchwarnmelder und setzt dabei auf neueste Standards: Die smarten Geräte lassen sich aus der Ferne inspizieren, die Wartung ist also ohne Wohnungszutritt möglich. Die Nutzung der Smart Services von Objektus kann Vermieter und Eigentümer vor hohen Kosten schützen. Sind keine Rauchmelder installiert oder werden sie nicht ordnungsgemäß nach zehn Jahren ausgetauscht, drohen Bußgelder, im Schadensfall können Eigentümer gegenüber den Mietern obendrein haftbar gemacht werden. Der Nutzen der Rauchwarnmelderpflicht ist derweil unbestritten: Die 2020 erstmals veröffentlichte Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht “ konnte nachweisen, dass die durch Wohnungsbrände verursachte Zahl der Todesfälle in Deutschland aufgrund der Rauchwarnmelderpflicht insgesamt rückläufig ist.

    Einstieg in Smart Building Services
    Wer in Hessen oder Baden-Württemberg ordnungsgemäß zum 1. Januar 2015 einen Rauchwarnmelder installiert hat, muss diesen zum 1. Januar 2025 austauschen. Sollte bereits zuvor ein Austausch stattgefunden haben, gilt es, das Herstellerdatum zu beachten und das Gerät nach zehn Jahren zu wechseln. Bei vielen Geräten ist der maßgebliche Zeitpunkt auf der Rückseite eingedruckt.

    Mit der Pflicht zum Austausch von Rauchwarnmeldern bietet sich laut Thomas Stumpf von der Objektus GmbH zugleich aber auch eine perfekte Gelegenheit, die Möglichkeiten einer darüber hinaus gehenden Digitalisierung der gesamten Gebäudeinfrastruktur auf den Prüfstand zu stellen. „Mit unseren Smart Services adressieren wir alle für Eigentümer, Wohnungsverwaltungen und Mieter relevanten Aspekte, vom Rauchwarnmelder über Schimmelsensoren bis hin zum Management individueller Verbrauchs- und Abrechnungsdaten“, so Stumpf, „und im Ergebnis erzielen wir damit ein Maximum an Sicherheit und Wirtschaftlichkeit für alle Beteiligten.“

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Objektus GmbH
    Frau Hanna Möhring
    Gutenbergring 53
    22848 Norderstedt
    Deutschland

    fon ..: +49 (0)40 500 18 23-0
    web ..: http://www.objektus.de
    email : hanna-moehring@objektus.de

    Seit mittlerweile 18 Jahren ist die Objektus GmbH der deutschlandweite Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung und bietet sämtliche Services rund um Heizkosten, Smart Building und Rauchwarnmelder. Dabei setzt Objektus von Anfang an auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen.
    Das Portfolio reicht von der Erfassung der Unterjährigen Verbrauchsinformationen bis hin zur monatlichen Lieferung und Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sechs Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.

    Pressekontakt:

    ICD Hamburg GmbH
    Frau Michaela Michaela Schöber
    Gustav-Leo-Straße 15
    20249 Hamburg

    fon ..: 04904046777010
    web ..: http://www.icd-marketing.de
    email : info@icd-marketing.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.


    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Artikel-auf-Blogs.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Notwendiger Austausch von Rauchwarnmeldern: Die Pflicht zur Kür machen

    veröffentlicht am 29. Mai 2024 in der Rubrik Allgemein
    Artikel wurde auf diesem Blog 54 x angesehen • Artikel-ID: 159541

    Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet: