-
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen des produzierenden Gewerbes und aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft mit Steuerentlastungen rechnen, wenn Energie zu betriebliche
Der Antrag kann beim zuständigen Hauptzollamt bis zum 31.12. des folgenden Jahres gestellt werden. Also, wollen Sie die Rückerstattung nach §54 EnergieStG für die oben genannten Anlagen für 2018 erhalten, sollten Sie das bis zum 31.12.19 den Antrag gestellt haben. Dabei gilt den Verwendungszweck der verbrauchten Energie und die verbrauchten Mengen genau aufzulisten.Steuerentlastung nach § 9b StromStG:
Für Nutzenenergie, wie z.B. Licht, Wärme, Kälte, mechanische Energie und Druckluft, ausgenommen Druckluft, die in Druckflaschen oder anderen Behältern abgeben wird, gibt es ebenfalls die Möglichkeit, Steuerentlastungen in Anspruch zu nehmen.
Auf der Grundlage eines Antrages kann die Stromsteuer in Höhe von 5,13 Euro je Megawattstunde (MWh) für nachweislich zum Regelsteuersatz versteuerten Strom nach Maßgabe des § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) entlastet werden. Die Strommengen, die für die Elektromobilität verwendet werden, sind dabei von der Entlastung ausgeschlossen.
Der Antragsteller hat einen Nachweis zu führen, aus dem sich für den jeweiligen Entlastungsabschnitt folgende Angaben ergeben müssen:
-die Menge des vom Antragsteller verbrauchten Stroms,
-der genaue Verwendungszweck des Stroms,
-soweit die erzeugte Nutzenergie durch ein anderes Unternehmen des Produzierenden
-Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft verwendet worden ist
die Nutzenergiemengen, die durch dieses andere Unternehmen jeweils verwendet worden sind, sowie die für die Erzeugung der Nutzenergie jeweils entnommenen Strommengen.Die Mitarbeiter in unserem Energie Kompetenzcenter sind darin erfahren und helfen Ihnen dabei, die Antragstellung für die genannten Möglichkeiten einer Steuerentlastung gut vorzubereiten. Sprechen Sie unsere Experten direkt an https://www.e-scan.de/leistungen/kompetenzcenter.html
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bio-Wärme-Innovation GmbH
Frau Shirin Dolati Heydari
Halberstädter Straße 40a
39112 Magdeburg
Deutschlandfon ..: 039199096978
web ..: https://www.e-scan.de/start.html
email : dolati@e-scan.dePressekontakt:
Bio-Wärme-Innovation GmbH
Frau Shirin Dolati Heydari
Halberstädter Straße 40a
39112 Magdeburgfon ..: 039199096978
web ..: https://www.e-scan.de/start.html
email : dolati@e-scan.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Artikel-auf-Blogs.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Steuerentlastung für Unternehmen
veröffentlicht am 6. März 2019 in der Rubrik Allgemein
Artikel wurde auf diesem Blog 133 x angesehen • Artikel-ID: 98087
Sie wollen diesen Content verlinken? Der Quellcode lautet:
Steuerentlastung für Unternehmen
Lesezeit des Artikels ca. 1 Minuten, 18 Sekunden
Artikel-ID 98087
Artikel auf Blogs – SUCHEN
neuste Artikel
- GA-ASI Mojave absolviert als erstes UAS Kurzstart- und -landeoperationen unter Gefechtsbedingungen
- Equity Metals gibt eine erhebliche Erhöhung der Mineralressourcenschätzung auf dem Projekt Silver Queen in British Columbia bekannt
- Pasinex schließt Verkauf von hochgradigem Zinksulfid-Material ab und stellt ein Update zu dem Betrieb in Pinargozu bereit
- German Tech Holding GmbH & Co. KGaA: Erneutes Auftauchen von anonymen Verleumdungsschreiben
- swipecor ist live – Bernhard Schindler: Netzwerk ist tot!
- Immo Biesgen GmbH – Ihr Immobilienmakler in Mülheim an der Ruhr
- GenoHotel Forsbach zählt erneut zu den besten Tagungshotels Deutschlands
- FOCUS MONEY: Moneyfix Mietkaution holt erneut 100 Punkte
Artikel auf diesem Blog veröffentlich
Dann nutzen Sie den Presseverteiler Connektar. Der Artikel wird dann auch auf diesen Blog erscheinen.
Artikel in diesen Kategorien
Artikel auf Blogs – Archiv
Artikel auf Blogs
