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Rund ein Drittel der Unternehmen plant 2026 Stellenabbau. Business Coach Diana Walther warnt: Mittelstand beginnt am falschen Ende.
Unternehmensberaterin aus Apolda: Mittelständler bauen Personal in der falschen Reihenfolge ab – und riskieren damit unwirksame KündigungenRund ein Drittel der Unternehmen in Deutschland plant in diesem Jahr Stellenstreichungen. Doch viele Geschäftsführer im Mittelstand beginnen den Prozess am falschen Ende: bei der Personalliste statt beim Geschäftsmodell. Die Apoldaer Unternehmensberaterin Diana Walther warnt vor den Folgen – und legt eine Rechnung vor, mit der Betriebe ihren tatsächlichen Personalbedarf in einer halben Stunde ermitteln können.
Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft will etwa jedes dritte Unternehmen in Deutschland 2026 Personal abbauen; in der Industrie liegt der Anteil noch deutlich höher. Eine im Januar veröffentlichte Benchmark-Studie der Deutschen Gesellschaft für Personalführung, der Boston Consulting Group und der Restart Career GmbH auf Basis von 254 befragten Unternehmen kommt zu einem Befund, der aufhorchen lässt: Die meisten Betriebe sind auf solche Prozesse nicht professionell vorbereitet.
Diana Walther, ActionCOACH und BAFA-akkreditierte Unternehmensberaterin, erlebt das in ihrer täglichen Arbeit mit Geschäftsführern inhabergeführter Mittelstandsunternehmen. „Ich höre in diesem Jahr immer wieder denselben Satz: Ich weiß, dass wir zu viele sind – ich weiß nur nicht, wen“, sagt Walther. „Dahinter steht ein Unternehmer, der nachts wachliegt und eine Personalliste anschaut. Und genau dort beginnt der Fehler.“
Umsatz fällt von allein, Struktur nicht
Der Grund für den Überhang liegt nach Walthers Beobachtung selten in Fehlentscheidungen, sondern in der Zeitverzögerung zwischen Markt und Organisation. In wachstumsstarken Jahren seien Stellen, Abteilungen und Hierarchieebenen mitgewachsen – jede Einstellung damals begründet. Wenn der Umsatz später zurückgehe, bleibe die Struktur bestehen. „Umsatz fällt von allein. Struktur nicht. Struktur hat Arbeitsverträge“, so Walther. Hinzu komme, dass viele Betriebe in Digitalisierung, Software und neue Anlagen investiert hätten, ohne anschließend die Stellenzuschnitte anzupassen. „Diese Unternehmen haben Produktivität eingekauft und nie abgerufen.“
Erst rechnen, dann entscheiden
Walther empfiehlt Mittelständlern eine Kennzahl, die sich aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung ableiten lässt: den Rohertrag je Vollzeitkraft. Der Rohertrag – Gesamtleistung abzüglich Material und Fremdleistungen – bilde ab, was die eigene Belegschaft erwirtschaftet. Aus dem Zielwert dieser Kennzahl lasse sich rechnerisch die Zahl der Stellen ableiten, die das aktuelle Geschäftsmodell trägt.
Entscheidend sei die Reihenfolge: erst Aufgaben, dann Rollen, dann Personen. „Wer bei den Namen anfängt, wählt am Ende den Unbequemsten oder den Teuersten aus. Keine dieser beiden Entscheidungen hat etwas mit dem Geschäftsmodell zu tun – und keine hält vor einem Arbeitsgericht.“
Nicht kleiner, sondern anders geschnitten
Dass Restrukturierung nicht mit Schrumpfen gleichzusetzen ist, belegt auch die Benchmark-Studie: Ein Großteil der befragten Unternehmen stellt während laufender Restrukturierungen zugleich neue Profile ein. Walther beobachtet dasselbe Muster im Mittelstand. In der Buchhaltung sei nach der Digitalisierung häufig Kapazität frei geworden, während im Vertrieb oder in der Instandhaltung Bedarf entstanden sei. „Die Struktur ist selten überall zu groß. Sie ist an der falschen Stelle zu groß und an einer anderen zu dünn.“
Der rechtliche Rahmen wird unterschätzt
Besonders häufig unterschätzt werde die Sozialauswahl nach § 1 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz. Sobald in einem Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind, entscheiden bei vergleichbaren Mitarbeitern gesetzlich festgelegte Kriterien darüber, wen eine betriebsbedingte Kündigung treffen darf – Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. „Eine fehlerhafte Sozialauswahl macht die Kündigung unwirksam, auch wenn der betriebliche Grund vollkommen berechtigt war“, sagt Walther. „Der Unternehmer entscheidet über Stellen. Über die Person entscheidet zu einem großen Teil das Gesetz. Das ist für viele erst einmal eine Zumutung – und dann eine Entlastung.“
Vor betriebsbedingten Kündigungen sieht Walther eine Reihe von Stufen, die im Mittelstand zu selten konsequent ausgeschöpft würden: nicht nachbesetzte Renteneintritte, auslaufende Befristungen, der Vorrang von Stammbelegschaft vor externen Kräften, Abbau von Zeitkonten, freiwillige Arbeitszeitreduzierung, interne Versetzungen und Aufhebungsverträge.
Ihr Fazit formuliert sie deutlich: „Ein Unternehmen, das mehr Stellen trägt, als sein Geschäftsmodell hergibt, schützt keine Arbeitsplätze. Es gefährdet alle. Zu spät zu handeln ist nicht freundlich – es ist nur bequemer.“
Das Thema ist Gegenstand der aktuellen Folge ihres Videoformats _Business Tapas_, das kostenfrei auf YouTube und als Podcast verfügbar ist.
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Diana Walther Edutainment e.K.
Frau Diana Walther
Ködderitzsch 9
99518 Bad Sulza
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email : diana.walther@dw-edutainment.deÜber Diana Walther
Diana Walther ist ActionCOACH und BAFA-registrierte Unternehmensberaterin mit Sitz in Bad Sulza, Thüringen. Sie begleitet Geschäftsführer inhabergeführter Mittelstandsunternehmen mit 10 bis 250 Mitarbeitern in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen. Ihr Arbeitsprinzip lautet Hilfe zur Selbsthilfe. Neben der Einzelbegleitung veranstaltet sie regelmäßig Unternehmerfrühstücke sowie quartalsweise Strategieworkshops und veröffentlicht das kostenfreie Format Business Tapas.
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„Wen entlasse ich?“ ist die falsche Frage
veröffentlicht am 1. September 2026 in der Rubrik Allgemein
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