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    VANCOUVER, British Columbia, 16. Februar 2023 – Alpha Lithium Corporation (NEO: ALLI) (OTC: APHLF) (Deutschland WKN: A3CUW1) („Alpha“ oder das „Unternehmen“ – www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/alpha-lithium-corp/) freut sich, bekannt zu geben, dass das Board of Directors des Unternehmens (das „Board“) die Annahme eines Aktionärsrechtsplans (der „Rechteplan“) gemäß einem mit Computershare Trust Company of Canada als Rechtevertreter (der „Rechtevertreter“) abgeschlossenen Aktionärsrechtsplanvertrag vom 14. Februar 2023 (das „Datum des Inkrafttretens“) genehmigt hat.

    Mit der Verabschiedung des Rechteplans soll so weit wie möglich sichergestellt werden, dass alle Aktionäre des Unternehmens im Zusammenhang mit einem unaufgeforderten Übernahmeangebot oder einem sonstigen Erwerb der Kontrolle über das Unternehmen oder einer wesentlichen Beteiligung daran fair behandelt werden, und es soll verhindert werden, dass die Kontrolle über das Unternehmen durch den Erwerb von Stammaktien erlangt wird, die von den geltenden kanadischen Vorschriften für Übernahmeangebote ausgenommen sind, was auch als „schleichende“ Übernahmeangebote bezeichnet wird.

    Der Rechteplan ähnelt im Wesentlichen den Aktionärsrechtsplänen anderer kanadischer Emittenten, und der Rechteplan wird nicht als Reaktion auf einen bestimmten Vorschlag zum Erwerb der Kontrolle über das Unternehmen angenommen, und der Verwaltungsrat hat keine Kenntnis von einem anhängigen oder angedrohten Übernahmeangebot für das Unternehmen.

    Gemäß den Bedingungen des Rechteplans wird ein Recht (ein „Recht“) ausgegeben und mit jeder Stammaktie des Unternehmens (eine „Aktie“) verbunden, die sich zum Stichtag im Rahmen des Rechteplans im Umlauf befindet. Ein Recht wird auch mit jeder Aktie verbunden, die nach dem Datum des Inkrafttretens in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Rechteplans ausgegeben wird. Die Ausgabe der Rechte ändert nichts an der Art und Weise, in der die Aktionäre mit ihren Aktien handeln, und die Rechte werden automatisch mit den Aktien verbunden, ohne dass weitere Maßnahmen der Aktionäre erforderlich sind.

    Vorbehaltlich der Bestimmungen des Rechteplans werden die im Rahmen des Rechteplans ausgegebenen Rechte nur dann ausübbar, wenn eine Person (die „erwerbende Person“) zusammen mit bestimmten mit dieser Person verbundenen Parteien das wirtschaftliche Eigentum an 20 % oder mehr der Aktien erwirbt oder ihre Absicht bekannt gibt, dieses zu erwerben, ohne die Bestimmungen des Rechteplans über „zulässige Angebote“ einzuhalten. Nach einer Transaktion, die dazu führt, dass eine Person zu einer erwerbenden Person wird, berechtigen die Rechte ihre Inhaber (mit Ausnahme der erwerbenden Person und bestimmter verbundener Parteien) zum Kauf von Anteilen mit einem erheblichen Abschlag auf den Marktpreis zu diesem Zeitpunkt. Im Rahmen des Rechteplans ist ein „zulässiges Angebot“ ein Übernahmeangebot, das allen Inhabern von Anteilen (mit Ausnahme des Bieters des Übernahmeangebots) unterbreitet wird und die folgenden Bedingungen erfüllt:

    – keine Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots für mindestens 105 Tage nach dem Beginn des Übernahmeangebots oder für einen kürzeren Zeitraum, in dem ein Übernahmeangebot gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen für die Einzahlung von Wertpapieren offen bleiben muss, gezeichnet oder bezahlt werden;
    – Es werden keine Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots übernommen oder bezahlt, es sei denn, dass zum Zeitpunkt der Übernahme oder Bezahlung mehr als 50 % der ausstehenden Aktien, die von anderen Aktionären als dem Bieter (oder einem verbundenen Unternehmen des Bieters oder einer anderen Person, die gemeinsam oder in Absprache mit dem Bieter handelt) gehalten werden, im Rahmen des Übernahmeangebots hinterlegt und nicht zurückgezogen worden sind;
    – wenn an dem für die Annahme und Zahlung festgelegten Datum die oben beschriebene Mindestandienungsbedingung erfüllt ist, sehen die Bedingungen des Übernahmeangebots eine zusätzliche Frist von mindestens zehn Geschäftstagen vor, um allen nicht andienenden Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Aktien anzudienen; und
    – Der Bieter erklärt sich gemäß den Bedingungen des Übernahmeangebots damit einverstanden, dass Aktien jederzeit in das Übernahmeangebot eingebracht und aus diesem zurückgezogen werden können, bevor sie angenommen und bezahlt werden.

    Der Rechteplan unterliegt der Annahme durch die NEO-Börse, und obwohl der Rechteplan mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft tritt, muss er innerhalb von sechs Monaten nach seiner Annahme von den Aktionären ratifiziert werden, andernfalls tritt er außer Kraft. Wenn er von den Aktionären innerhalb von sechs Monaten ratifiziert wird, bleibt der Rechteplan bis zum Ende der Jahreshauptversammlung 2026 in Kraft.

    Die Beschreibung des Rechteplans in dieser Pressemitteilung wird durch den vollständigen Text des Rechteplans eingeschränkt. Eine Kopie des Rechteplans ist auf SEDAR unter dem Profil des Unternehmens verfügbar. Eine Zusammenfassung des Rechteplans wird auch im Management-Informationsrundschreiben des Unternehmens enthalten sein, das in Verbindung mit der nächsten Aktionärsversammlung erstellt wird.

    IM NAMEN DES VORSTANDS DER ALPHA LITHIUM CORPORATION

    „Brad Nichol“
    Brad Nichol
    Präsident, CEO und Direktor

    Für weitere Informationen:

    Alpha Lithium Investor Relations
    Tel: +1 844 592 6337
    relations@alphalithium.com
    www.alphalithium.com

    In Europa:
    Swiss Resource Capital AG
    Jochen Staiger & Marc Ollinger
    info@resource-capital.ch
    www.resource-capital.ch

    Über Alpha Lithium (NEO: ALLI) (OTC: APHLF) (Deutschland WKN: A3CUW1)

    Alpha Lithium ist ein Team aus Branchenexperten und erfahrenen Interessenvertretern, das sich auf die Erschließung der Salare Tolillar und Hombre Muerto konzentriert. Bei Tolillar handelt es sich um einen der letzten unerschlossenen Lithium-Salare Argentiniens mit einer Fläche von 27.500 Hektar (67.954 Acres), der sich in unmittelbarer Nähe von milliardenschweren Lithiumunternehmen im Herzen des berühmten „Lithium-Dreiecks“ befindet. In Hombre Muerto bauen wir unser über 5.000 Hektar (12.570 Acres) großes Standbein in einem der hochwertigsten und am längsten produzierenden Lithium-Salare der Welt weiter aus. Zu den anderen Unternehmen in diesem Gebiet, die nach Lithium-Sole suchen oder derzeit produzieren, gehören Orocobre Limited, Galaxy Lithium, Livent Corporation und POSCO im Salar del Hombre Muerto; Orocobre im Salar Olaroz; Eramine SudAmerica S.A. im Salar de Centenario; und Gangfeng und Lithium Americas im Salar de Cauchari.

    Zukunftsgerichtete Aussagen

    Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und andere Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig durch Begriffe wie „wird“, „kann“, „sollte“, „antizipiert“, „erwartet“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Fakten darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen des Unternehmens abweichen, sind unter anderem die Ergebnisse weiterer Soletests und Explorationen sowie andere Risiken, die von Zeit zu Zeit in den vom Unternehmen bei den Wertpapieraufsichtsbehörden eingereichten Unterlagen beschrieben werden. Der Leser wird darauf hingewiesen, dass sich die bei der Erstellung von zukunftsgerichteten Informationen verwendeten Annahmen als falsch erweisen können. Ereignisse oder Umstände können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund zahlreicher bekannter und unbekannter Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren, von denen viele außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, erheblich von den vorhergesagten abweichen. Der Leser wird davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen. Solche Informationen können sich, auch wenn sie von der Unternehmensleitung zum Zeitpunkt ihrer Erstellung als angemessen erachtet wurden, als falsch erweisen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den erwarteten abweichen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden durch diesen Warnhinweis ausdrücklich eingeschränkt. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich auf das Datum dieser Pressemitteilung, und das Unternehmen wird alle darin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen aktualisieren oder öffentlich revidieren, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist.

    Keine Wertpapieraufsichtsbehörde hat die Angemessenheit oder Richtigkeit des Inhalts dieser Pressemitteilung überprüft und übernimmt keine Verantwortung dafür.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Alpha Lithium Corp.
    Brad Nichol
    Suite 800 – 555 4th Avenue SW
    T2P 3E7 Calgary, AB
    Kanada

    email : info@alphalithium.com

    Pressekontakt:

    Alpha Lithium Corp.
    Brad Nichol
    Suite 800 – 555 4th Avenue SW
    T2P 3E7 Calgary, AB

    email : info@alphalithium.com


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    Alpha Lithium beschließt Plan für Aktionärsrechte

    veröffentlicht am 16. Februar 2023 in der Rubrik Allgemein
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